AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Red Group GmbH & Co. KG Kreuzgrundweg 1A, 36100 Petersberg

1. Definitionen

1.1 Der Kunde: Unternehmer im Sinne des BGB / Kaufmann im Sinne des HGB

1.2 Bedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.3 Verträge über Lieferungen: Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten Ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden . Wir: Lieferant Red Group GmbH & Co. KG, sowie deren Servicepartner Preis: In Angebot genannter Preis Produkte: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Waren, Lizenzen und Dienstleistungen Serviceangebote: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Serviceleistungen Servicepartner: Wir oder die von uns beauftragten Serviceunternehmen Software: Betriebs- oder Anwendungs-Software. Für die von Red Group GmbH & Co. KG gelieferte jedoch nicht von Red Group GmbH & Co. KG selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren.

2. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z. B. Kauf – und/oder Service-Vertrag) zwischen uns und Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern.

3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen: Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen. Wir behalten uns vor, Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen für Sie zumutbar sind.

4. Preise und Zahlungsbedingungen: Angegebene Produktpreise sind Nettopreise, beinhalten keine Versand-, Versicherungs- Bearbeitungs- und Installationskosten sowie Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. Wir behalten uns vor, Zuschläge in Höhe von 25% außerhalb der Geschäftszeiten, 50% Samstagszuschlag (ganztägig) 100% Sonn- und Feiertagszuschlag (ganztägig) für Arbeiten auserhalb der Geschäftszeiten zu berechnen. Die Geschäftszeiten sind Mo.-FR. 8.00 bis 18.00. Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart sofort nach Rechnungsdatum/Legung ohne Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt: Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Spähre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vor bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn Sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sind Sie Kaufmann, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften: Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.

6. Prüfung, Rücksendung von Produkten: Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Lieferant erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar.  Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Rücksendungen gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmen, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten sind hierbei von Ihnen zu tragen.

7. Gewährleistung: Gewährleistung gilt für 12 Monate für alle gelieferten Produkte, gerechnet ab Gefahrübergang (Lieferung oder Installation). Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs – und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlie gen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwerben wir mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Wir leisten insbesondere nicht Gewähr – für Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die Modifikation oder Konfiguration der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind; – wenn Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von uns nicht gefolgt, Änderung an Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial, das nicht den Originalspezifikationen entspricht, verwendet wird; – für die Geeignetheit der Produkte ( insbesondere Software) für einen bestimmten Verwendungszweck; – für Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden; – gebrauchte Gegenstände – für mechanischem Verschleiß und Verschmutzung unterliegenden Teilen und Baugruppen (wie z. B. Lüftern, Bandlaufwerken, CD/DVD-Laufwerken), sofern eine etwaige Funktionsstörung erst nach einen Zeitraum von über sechs Monaten nach Lieferung auftritt.  Nicht in der Gewährleistung enthalten sind auch nach dem Stand der Technik erforderliche (vorbeugende) Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, der Ersatz von Verbrauchsmaterialien und Disketten, jegliche Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind, sowie am elektrischen Umfeld und die Beseitigung von Kundenviren. Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwenden wir Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung entsprechend. Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind unsere Firmenräume. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Kunde. Kosten des An- und Abtransportes für Waren zum/vom Erfüllungsort tragen Sie. Die Gewährleistung umfasst i n jedem Falle ausschließlich den Austausch von Hardware-Komponenten, nicht jedoch ggf. in diesem Zusammenhang erforderliche weitere Arbeiten (Datenscherung, Datenübernahme, Rekonfiguration). Diese werden von uns jedoch auf Ihren Wunsch im Rahmen von Serviceleistungen erbracht. Haben Sie uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltende Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so sind uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

8. Serviceleistungen:  Serviceleistungen (d. h. Installations-, Integrations-, Instandsetzungs-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainingsoder Beratungsleistungen) werden durch uns oder von uns beauftragte Servicepartner erbracht. Unsere Serviceleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste berechnet und sind generell Bestandteil eines zwischen Ihnen und uns für die jeweilige Serviceleistung schriftlich geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Werden für unsere Serviceleistungen ausnahmsweise pauschale Vergütungen, z. B. für Software-Installationen, vereinbart, so kann dies nur schriftlich erfolgen. Hierbei schulden wir den Erfolg der vereinbarten Leistung nur insoweit, als dies einem guten Fachmann unter den gegebenen Umständen technisch möglich ist oder gewesen wäre. Die vereinbarte pauschale Vergütung wird insbesondere auch dann fällig, wenn uns Ihrerseits vor Auftragserteilung relevante technische oder sonst ige Informationen nicht mitgeteilt wurden, Software oder hardwaretechnische Probleme auch mit Hilfe der jeweiligen Hersteller -Hotline nicht in angemessener Zeit lösoder behebbar sind, bzw. Eigenschaften der eingesetzten Hard- bzw. Software den Erfolg nachhaltig behindern.

9. Haftung:  Wir schließen jegliche Haftung, insbesondere für den Verlust von Daten oder entstehende Betriebsunterbrechungen aus. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer Schadens mindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch Vornahme ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung und deren dauerhafter fachgerechter Aufbewahrung.  Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn).

10. Software:  Soweit der Datenträger physische Mängel aufweist, gelten ausschließlich unsere Bestimmungen. Im übrigen gilt: Für von uns gelieferte, nicht von uns selbst hergestellte, Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags des jeweiligen Herstellers. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich, diese anzuerkennen. Wir leisten weder Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für von Ihnen oder Dritte in Ihrem Auftrage selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken gelieferter Software mit von Ihnen gestellter und nicht von uns gelieferten Hard- und Software-Komponenten. Ausnahmen sind schriftlich im Auftrag oder Vertrag zu fixieren. Gewährleistungsansprüche zu Softwareprodukten sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

11. Höhere Gewalt: Wir haben hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z. B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

12. Geheimhaltung:  Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ver traulich behandeln.

13. Kündigung:  Wir sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden oder Sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.

14. Ihre Obliegenheiten als Kunde:  Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem Verantwortungsbereich: – Wahl des Produkts und dessen Geeignetheit für einen bestimmten Zweck  -Ihre Kommunikationskosten mit Red Group GmbH & Co. KG. Integrationsprodukte deren Eigenschaften, Lizenzen, im Auftrag des Kunden beschaffte, aber nicht zur Konfiguration verwendete Integrationsprodukte. Darüber hinaus erklären Sie Sich bereit, uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von uns eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen, sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen.

15. Datenschutz:  Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

16. Widerrufsfolgen:  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogener Nutzen oder gezogene Nutzungen durch den Kunden an den Lieferanten separat durch ein Entgelt zu vergüten. Die Vergütung muss einem anerkannten Drittvergleich standhalten und ist von keiner Partei willkürlich zu definieren. Diese Vergütung kann mit der Zurückgewährung an den Kunden verrechnet werden. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Kunde die Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder diese selbst veranlasst oder durch eine Dritte Person durchführen lassen hat.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand:  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Vertragpartner Kaufmann(HGB) oder Unternehmer(BGB) ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen Fulda.

18. Verschiedenes:  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen und der übrigen Bestimmungen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.

Stand: 1. April. 2013 Die Geschäftsführung